Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Seidel & Co Catering GmbH, Sperlingsweg 2, D-61462 Königstein.

Vorrang & Auftragsannahme

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall mit uns vereinbart worden sind. Bis zur schriftlichen Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

Preise & Vorkasse

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Veranstaltungen ab einem Nettoauftragswert von 500,00 EUR behalten wir uns vor eine Anzahlung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Auftragswertes zu berechnen. Diese muss spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Wir sind zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate liegen.

Fälligkeit & Verzug

Das vereinbarte Entgelt ist bei Lieferung bzw. bei Übergabe an den Kunden oder dessen Bevollmächtigten zur Zahlung fällig. Ist für die Bezahlung Banküberweisung vereinbart so ist die Rechnung unverzüglich ohne Abzug fällig. Bei Vollkaufleuten tritt Verzug ohne Mahnung ein. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, neben dem sonstigen Verzugsschaden Verzugszinsen, die 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegen, zu erheben.

Auftragsänderungen & Rücktritt

Auftragsänderungen sind bis spätestens fünf Werktage vor dem Liefertermin möglich. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber bis dahin  die genaue Anzahl der Teilnehmer verbindlich mitzuteilen. Bei einer Stornierung des Vertrages können vom Auftraggeber folgende Ausfallkosten verlangt werden:
Stornierung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des zu erwartenden Umsatzes;

weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% des zu erwartenden Umsatzes;

weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 85% des zu erwartenden Umsatzes.

Bei Stornierung werden alle anfallenden Kosten für speziell eingekaufte Waren oder Drittdienstleistungen in Rechnung gestellt. Der zu erwartende Umsatz basiert auf der vorkalkulierten Nettosumme. Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden.

Termine

Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis
zu 60 Minuten zu. Eventuelle Verspätungen unsererseits berechtigen nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Zahlungsminderung.

Transport

Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort falls nichts anderes vereinbart ist. Die Anlieferung erfolgt ebenerdig zur ersten abschließbaren Tür. Das Vertragen der Gegenstände vor Ort wird gesondert berechnet. Bei Abholung müssen die Mietgegenstände bereits zusammengestellt sein.

Gefahrtragung & Mängel

Weist die von uns gelieferte Ware einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich nach der Übergabe an ihn oder seinen Bevollmächtigten zu rügen. Unterlässt er diese Rüge so gilt die Ware als genehmigt. Durch Übernahme der Ware durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung einschließlich der Haftung gegenüber Dritten auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, Transportgeräte für Speisen und Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Das Anbringen von Dekorationen, Aufklebern und Befestigungmaterialien auf unseren Mietgegenständen ist nur mit Genehmigung unsererseits gestattet.

Verbrauch & Verlust

Verbrauch und Fehlmengen werden im Betrieb in Bad Soden gezählt und festgestellt. Fehlmengen werden zum aktuellen Wiederbeschaffungswert berechnet. Bei nachträglicher Rückgabe erfolgt eine Gutschrift. Flecken auf Textilien werden fachmännisch gereinigt. Falls eine Entfernung nicht möglich ist, werden die Textilien zum aktuellen Wiederbeschaffungswert berechnet.

Endreinigung

Die Endreinigung von Geschirr, Besteck, Gläser, Gastronomiegeräten, Tischwäsche etc. ist im Mietpreis inklusive. Grobe Verschmutzungen und Speisereste müssen vorher entfernt werden. Starke Verschmutzung von Pavillons & Schirmen werden berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren, Transportmittel und Mietgegenständen vor.

Schadensersatzpflicht

Wir sind dem Kunden zum Schadensersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Vertragszweck

Soweit dem Kunden Gegenstände leihweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck
und dem vertraglich vorgesehenen Ort benutzen.

Externe Dienstleister

Wir haften nicht für Schäden die durch einen von uns vermittelnden Künstler, Musiker, Dekorateur oder Zeltbauer entstanden sind.

Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Königstein im Taunus.

Gerichtstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – Königstein im Taunus.

Gültig ab 01. Juli 2016